Legende B-Plan 7-29 – Schlechter Scherz oder Dummheit
Privates Projekt des Bauherrn – Umwandlung zu einem öffentlich rechtlichen B-Plan 7-29 in 3 Schritten I. Inhalt : Verträge – II. Bauleitplanung : Kerngebietsanmaßung III. Darstellung : Darstellungskunst
Die Legende des B-Plans 7-29 ist ein Beispiel der Darstellung des Projektes des Bauherrn, wäre als Schlechter Scherz, unangebracht, als Dummheit fahrlässig, auf alle Fälle jedoch eine schallende Ohrfeige für Stadtplanungsämter und Stadtplanungsbüros !
Was ist eine Legende ?
In einem Plan wird ein Zustand dokumentiert, der herbeigeführt, der erreicht werden soll.
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Erklärungen, Parameter, Zahlen und Daten
Die Legende ergänzt den Plan gemäß PlanzV 90, mit Zahlen und Daten, die im Plan nicht darstellbar sind oder erklärt Zeichen, die im Plan verwendet wurden.
Planung nicht Geschichte
Die nicht planrelevanten Zustände darzustellen, dient nicht dem Verständnis, sondern der Verwirrung und ist Falsch.
Eigentliche Gestaltung vergessen
Den Istzustand der Aussenanlage darzustellen, nicht jedoch das Vorhaben, ist unsinnig und stellt einen Mangel dar.
z.B. aus einem Schulungsblatt
In einer Legende „z.B.“ einzutragen, ist für ein Übungsblatt eines Bauzeichner-Lehrlings möglich, in einem Entwurf zu einem ordentlichen Bebauungsplan ist es nicht nur Falsch, sondern Dumm.
Fehlende Sachlichkeit
Der Eintrag z.B. verunsichert den Betrachter und weisst auf eine nicht ganz „ernst“ zu nehmende Angelegenheit hin.
Obwohl bei Eintragungen wie Kerngebiet farbig angelegt, ohne Z.B. der Planung entsprechen könnte, sind etliche widersprüchlich oder Falsch :
Absurde Eintragungen
Offene Bauweise : ja, aber dann für alle Möglichkeiten mit den Vorsatz „nur“ versehen, ist ein unsinniger Eintrag.
Gleichzeitig ist offensichtlich auch eine geschlossene Bauweise vorgesehen. Was denn nun ?
Fehlende Eintragungen
Nicht anders der fehlende Eintrag für GFZ und GRZ, die in der „Begründung“ zur Rechtfertigung der Baumassen im Kerngebiet verwendet werden, fehlt hier.
Falsche Eintragungen
Allerdings wurde eine Baumassenzahl von 3, ohne „z.B.“ eingefügt, die es aber für ein Kerngebiet gar nicht gibt. (siehe BauNVO §17)
Nicht beachteter Eintrag
Der Eintrag „Baulinie“, mit dem Hinweis: „
§23 Abs. 2 Satz 1 BauNVO:
„(2) Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden.“
“ entspricht nicht der Zeichnung, denn da wurden die Baumassen unbeachtet „der Baulinie“ eingetragen.
Der B-Plan 7-29 ist nach BauGB mit dieser Legende ungültig.
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