Archiv / Gesetzte – Ursachen der Verstösse sind unterschiedlich begründet:
Der Bauherr als privater Initiator einer Gesetzesinitiative schreibt den B-Plan 7-29 selbst !
Jeder einzelne Verstoss begründet die Aufhebung des Verfahrens – auf unterschiedlichen gesetzlichen Ebenen:
Rechtswidriges Verfahren:
Grundgesetzverstoss.
Rechtswidriges Verfahren:
Verstoss gegen Bundesrecht, das
Allgemeine Eisenbahngesetz
(AEG)
Rechtswidriges Verfahren:
Verstoss gegen BauGB, keine
„frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“
statt dessen: Durchführung eines Scheinverfahrens.
Rechtswidriges Verfahren:
Verstoss gegen BauGB,
fehlende Begründung des B-Plans 7-29.
Moral-juristisch: sittenwidrige Tributforderungen, Betrug, Verbreitung von Desinformationen und Parteinahme.
Inhaltlich: Verstoss gegen Diverse Gesetze und Verordnungen.
Recht, im Einzelnen:
von Abwägung bis Plausibilität.
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