Bernhard Weyrauch
Die Begründung zum Bebauungsplan
Rechtliche Anforderungen und praktische Empfehlungen
Bernhard Weyrauch Auszug Dissertation 2010 :
Der Blick ins Baugesetzbuch (BauGB) verrät: Bebauungspläne bedürfen gemäß § 9 Abs. 8 i.V.m. § 2a BauGB einer Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und in einem Umweltbericht die auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen sind.
Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen legt die Praxis die Berücksichtigung von weit mehr Aspekten nahe, als vom Gesetzgeber vorgegeben wird; denn eine auf die wenigen o. g. Bestandteile reduzierte Begründung wird den praktischen Anforderungen nicht gerecht. weiter
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