Abwägung mit beachtlichem Mangel
Abwägung der Stellungnahmen aus öffentlicher und behördlicher Beteiligung Juni 2008
Verfasser Stellungnahme 2008 : Die Berechnungen zur GRZ und GFZ werden manipuliert, indem die Erschließungsflächen, im Gegensatz zur BauNVO, als Bauland betrachtet werden. Damit bekommt man eine über 60 % höhere Baulast, als zugegeben.
Abwägung 2008(durch den Bauherrn) : Bei der GRZ sind die Flächen von Garagen und Stellplätzen und ihren Zufahrten sowie unterbaute Flächen einzubeziehen.
Kroll – auf Nachfrage der Polizei März 2012:
Bei der Ermittlung der Grundstücksausnutzung gemäß § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung (Grundflächenzahl) sind die vorgesehenen Tiefgaragenflächen und somit auch die ggf. darüber befindlichen Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten berücksichtigt worden.
Klotz April 2012
7. Somit bezieht sich die Ermittlung der zulässigen Geschossfläche richtigerweise auf die gesamte Grundstücksfläche.
Kleine Anfrage vom 25. April 2012
Widersprüchlich Beantwortet : Baustadträtin Frau Dr. Sibyll Klotz von den Grünen
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