Ein B-Plan hätte, sollte und könnte
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Tagesordnung – 52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezeichnung: 52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von BerlinGremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Datum: Mi, 16.03.2011
Status: öffentlich
Zeit: 17:00
Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort:Rathaus Schöneberg
Ohne Bürger, ohne Geld, ohne Plan – Baumaßnahmen im Lassenpark
Entwurf des Bebauungsplans 7-29
vom 16.04.2009 mit Deckblatt vom 12.06.2009 und 16.09.2010 für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße, des Tempelhofer Weges und der Grundstücke Torgauer Straße 16-21, Tempelhofer Weg 5-9, 63, 65-68 und Sachsendamm 87-88 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Ruhe im Karton? DFunk-Bürgerbeteiligung
Nachdem die Casino-Spieler, Baustadtrat und Bauherr alles auf die Zahl 37 gesetzt hatten, bemerkten sie ihren Spielgeist und versuchen ihr Glück, analog der illegalen 2/3 Vergrösserung des CheruskerParks, nun, ebenfalls ohne einen Plan, das Baurecht für das Gasag-Areal zu „Erspielen“ !
Am 9. März 2011 wird im Stadtplanungsausschuß der BVV Tempelhof-Schöneberg, die Tagesordnung liegt nun als Drucksache – 1729/XVIII mit 342 Seiten vor, die „Planreife“, übereilt bereits am 7.8.2009 vom Baustadtrat Bernd Krtömer und Hans Stmmann, ehemaliger Senatsbaudirektor festgestellt, jedoch nach wie vor ohne einen Planfeststellungsbeschluss, des B-Plans 7-29 behandelt.
Obwohl die 3. Nachbesserung ohne Planzeichnung 14 Monate in Anspruch nahm, wird, der BVV gegenüber wieder einmal ein Zeitdruck aufgebaut, diesmal jedoch aus wahltaktischen Gründen, denn der B-Plan 7-29 muss erneut zur Prüfung vorgelegt werden, ein Zeitraum der eine politische Ungewissheit beinhaltet.
Zudem obliegt die Forderung zur Zustimmung des Ausschusses und BVV zu einem Bauantrag, keiner Rechtsform und muss einzig und allein vom Baustadtrat auf Zeit (5 Jahre) Bernd Krömer verantwortet werden !
Der im Dezember 2010 gestellte Bauantrag für ein geplantes Hochhaus, soll eine Tatsache schaffen, die, das Verfahren B-Plan 7-29 unterläuft und somit die Entscheidung vorwegnimmt. Damit wird die unrechtmässige Flurbereinigung legalisiert auch ohne gleich Bauen zu müssen. Den drei merkantilen Figuren geht es nicht um das Bauen, sondern um das „Baurecht“ !
„Im Vorgriff auf die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes 7-29 soll die Zulässigkeit des Bauvorhabens zur Errichtung eines Bürogebäudes südlich der bereits fertiggestellten Grünanlage „Nordspitze“ gemäß § 33 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht werden. Ein Vorhaben ist während der Planaufstellung zulässig, wenn die Voraussetzungen nach § 33 Abs.1 Nr. 1 bis Nr. 4 BauGB erfüllt sind. Dieses trifft wie folgt zu:“
Damit hat der Bauherr nach dem Stadtplanungsamt auch das Sagen im Bauamt übernommen, denn für einen Bauantrag gibt es keine rechtliche Grundlage und hätte abgewiesen werden müssen !
Zudem wäre ein positiver Bescheid ein Verstoss gegen den gefeierten „Städtebaulichen Vertrag„, der Nutzungen siehe S.14 im Vertragsgebiet vor Fertigstellung der PlanstrasseA ausschliesst. Gleichwohl ist der zitierte „Erschliessungsvertrag“ noch nicht zu Stande gekommen.
Nun wird zwar gebaut nach B-Plan 7-29, gleichwohl sind diese Verträge ohne Festsetzung gar nicht relevant, Betrügereien, übrigens auch nicht !
Veranlassung und Erforderlichkeit des Bebauungsplans 7-29 | |||||
1.0 | Absicht eines Bauherrn | ||||
Voraussetzung für den B-Plan 7-29 | |||||
Flächennutzungsplan | |||||
2.0 | Umwidmung | BauGB | |||
Bestandteile des B-Plans 7-29 | |||||
3.0 | Verträge – nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht | |||
3.1 | Kostenübernahme-Vertrag | GG | |||
3.2 | Städtebaulicher Vertrag | BauGB | |||
3.3 | Erschliessungsvertrag | ||||
3.4 | Die Zehn Bedingungen des Bauherrn | Geheim | |||
4.0 | Gegenstand | ||||
4.1 | Flurbereinigung Parkerweiterung | ||||
4.2 | Flurbereinigung TorgauerStrasse | ||||
5.0 | Darstellungen und Beschreibungen | BauGB | |||
5.1 | Planzeichnung – Legende – Inhalt | veröffentlicht kein Zugriff | |||
5.2 | Begründung in zwei unterschiedlichen Fassungen | ||||
5.2.1 | 1. Fassung als Drucksache für BVV | BauGB | nicht veröffentlicht | ||
5.2.2 | 2. Fassung als Veröffentlichung zur Auslegung | ohne | veröffentlicht kein Zugriff | ||
6.0 | Gutachten – nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht | |||
6.1 | Verkehr | ||||
6.2 | Umwelt | ||||
6.3 | Flora und Fauna | ||||
6.4 | Luft | ||||
6.5 | Lärm | ||||
6.6 | Bodenverunreinigung als Altlast | ||||
6.7 | Mensch | ||||
7.0 | Verfahren im Vorfeld – nicht veröffentlicht | BerlStrG, AEG, | nicht veröffentlicht | ||
7.1 | Planfeststellungsbeschluss für die PlanstrasseA | BerlStrG | |||
7.2 | Planfeststellungsbeschluss für Kreuzungsbauwerk Schiene/Strasse | AEG | |||
7.3 | Planfeststellungsbeschluss Hotel auf Brückenbauwerk | AEG | |||
7.4 | Planfeststellungsbeschluss zur Aufhebung der Strassenbegrenzung der Torgauer Strasse | BerlStrG | |||
8.0 | Behördliche- und öffentliche Beteiligung – als Drucksache für BVV | BauGB | nicht veröffentlicht | ||
8.1 | Behörtliche Beteiligung | ||||
8.1.1 | Abwägung | ||||
8.2 | Öffentliche Beteiligung | §3 | |||
8.2.1 | Abwägung | ||||
9.0 | Bauliche Anlagen Baugrube B-Plan 1-5 | ||||
9.1 | Gasag-Areal | ||||
9.2 | Hotel auf S-Brücke | ||||
9.3 | PlanstrasseA | ||||
9.4 | TorgauerStrasse | ||||
9.5 | Parkerweiterung | ||||
10.0 | Erschliessung | ||||
10.1 | Innere Erschliessung | ||||
10.2 | Äussere Erschliessung | ||||
10.2.1 | PlanstrasseA | ||||
10.2.2 | Torgauer Strasse | ||||
11.0 | Parkerweiterung | ||||
11.1 | Flurbereinigung | ||||
12.0 | Für das Verfahren nicht erforderlich, jedoch zur öffentlichen Durchsetzung Marketing | nicht Verfahren – Relevant im Sinne des BauGB | |||
11.1 | Bauherr | ||||
11.1.1 | Auftakt | ||||
11.1.2 | Energie-Universität | ||||
11.2 | Lobbyist Baustadtrat | ||||
11.2.1 | Amt und Partei |
Ein B-Plan hätte, sollte und könnte, von seinen Verfassern gut und besser, jedoch am Besten für die Anwohner und ihren Stadtteil ausgelegt sein.
Dazu sind Weitsicht, Wissen um Bedürfnisse, Erforderlichkeiten, Mut, Offenheit, mit Freiräumen und Entwicklungsmöglichkeiten, die Grundlage einer städtebaulichen Planung.
Der Zeitraum zwischen Beschlussfassung und Festsetzung eines B-Plans beträgt mehrere Jahre, beim 7-29er sind es bisher drei. Für diese Zeit ist es Sinnvoll, ihn, gewisser Maßen als Geburtshilfe, zu Schützen indem eine Veränderungssperre n. BauGB §14 ausgerufen wird.
Damit Jedermann auch Kenntnis von der Beschlussfassung erhält, muss sie rechtsverbindlich veröffentlicht werden.
Der Gaskessel, entehrt des Gases und des Kessels, verehrt als technisches Gestell. Einst Lagerstätte für Gas aus Kohle, wird, der Sonne zum Wohle, mit Schüsseln bedacht. Ob bei Sonnenstrahl oder ohne, wird aus ultraviolettem Licht – Strom.
Die Elemente des B-Plans 7-29 sollen halt passen, so wie der Baustadtrat und der Bauherr in ihrem Casino-Spiel.
B-Plan 7-29 – Teil 5 Alternative
erdoelzeitalter.com
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