Öffentliche Beteiligung
Öffentliche Beteiligung
Die von aussen kommende Teilnahme, zB mit Anzeigen der Abwägung, wurden als störend empfunden und abgelehnt, so wurden Teilbereiche des Verfahrens der öffentlichen Beteiligung und Einsichtnahme entzogen und einige gegen Beantragung und Gebühr gewährt.
Die Strategie zur Ausklammerung der Anwohner wird entsprechend dem Weg des „Scheinverfahrens“ weiter begangen.
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Absurde Formulierungen und Fehlstellen, wurden, trotz Hinweise, als vollkommen Normal und Richtig angenommen, beschrieben und behandelt, so das die Protagonisten sich der Lächerlichkeit preisgaben.
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