Art und das Maß der baulichen Nutzung – TorgauerStrasse
Art und das Maß der baulichen Nutzung – TorgauerStrasse
Die folgenden Auszüge der Begründung des B-Plans 7-29 befassen sich mit der TorgauerStrasse, deren Nutzung für die Insel aufgehoben werden soll. Begründet wird sie mit dem B-Plan XI-231b der den zukünftigen „Naturpark“ darstellt und keiner Strasse bedarf. Ohne Angaben eines Zeitplanes, denn nach Finanzlage ist mit der Umsetzung in den nächsten Jahrzehnten nicht zu rechnen. Genau dieser Zeitabschnitt ist aber wichtig, wie sieht hier die Nutzbarkeit aus ?
Auszug Prolog :
„…oder wie Änderungen zur TorgauerStrasse, in Textpassagen der „Begründung“ schön verteilt versteckt, so das das Ausmass der Eingriffe nicht erkannt werden konnte.“
Vermögensschädigung am öffentlichem Eigentum
Das sind Bedingungen, die einzig und allein dem “Vorteil” des Spekulations-Planes, also dem Bauherrn zu Gute kommen, während die Städtebauliche Gestaltung, mit „Öffentlichen Bereichen von mehr als 20.000 m² „dem Bauherrn zur alleinigen Nutzung überlassen,
die „dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten„,
in ihr Gegenteil gewandt werden soll, gleichwohl die Anwohner verjagt, tragen den Schaden und werden genötigt, mit dem Nachteil leben zu müssen.
Mit Vorsatz wurden Änderungen zur TorgauerStrasse, lediglich in Textpassagen der „Begründung“, erwähnt, schön verteilt versteckt, so das das Ausmass, der „Vermögensschädigung am öffentlichem Eigentum“ nicht erkannt und ein „rechtswidriger Vermögensvorteil“ für den Bauherrn mit 20.000 m² Grund und Boden, vom Baustadtrat Bernd Krömer gefördert, nicht sichtbar wird !
So wird aus dem Verdacht der “Untreue im Amt”, gegen den Baustadtrat auf Zeit (5 Jahre) Bernd Krömer, der dem Bauherrn einen “erheblichen rechtswidrigen Vermögensvorteil“ verschafft hat, ein Betrugs-Beweis !
Die TorgauerStrasse bedarf keiner Fantasien für irgendwelche zukünftigen Zeiten, vielmehr ist die gegenwärtige Nutzbarkeit gefragt.
– Verkehrserschließung Auszug der Begründung
Art und das Maß der baulichen Nutzung – Verkehrserschließung
– Planstraße A Auszug der Begründung
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– Bereich für Ein- und Ausfahrten – (Haupteinfahrt und Hotelvorfahrt)
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– Verweigerung der Geschossflächenzahl GFZ
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– Verweigerung der Grundflächenzahl GRZ
Art und das Maß der baulichen Nutzung – Tiefgarage
Vertreibung der Anwohner
Art und das Maß der baulichen Nutzung – TorgauerStrasse
Komplexe Anlage – Art und das Mass der baulichen Nutzung → Kerngebiet – GFZ-GRZ
erdoelzeitalter.com
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