Betrug – Ein- und Ausfahrten
Betrug – Ein- und Ausfahrten
Zwei Versionen – Welche ist die Richtige ?
An die BVV :
4.3 Bereich für Ein- und Ausfahrten
Auszug Begründung : „Die künftige Zufahrt zum Kerngebiet ist in Verlängerung der Planstraße A vorgesehen. Hier soll daher ein Ein- und Ausfahrtsbereich (Haupteinfahrt) festgesetzt werden. Um dem Erschließungserfordernis für die mögliche Bebauung an der Südspitze gerecht zu werden, wird eine weitere Ein- und Ausfahrt an der Nordseite der Torgauer Straße zwischen den beiden überbaubaren Flächen an der Südspitze sowie dem denkmalgeschützten Häuschen weiter östlich festgesetzt. (Hotelvorfahrt) Die genaue Lage der Zufahrt innerhalb dieses Ein- und Ausfahrtsbereichs ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abzustimmen.
Eine unzumutbare Belastung der Torgauer Straße ist damit ausgeschlossen. Es werden im Gegensatz zur Ein- und Ausfahrt an der Planstraße A hier keine (größeren) Stellplatzanlagen erschlossen. Das Verkehrsaufkommen ist tendenziell geringer.“
An die Haushalte :
4.3 Bereich für Ein- und Ausfahrten
Die künftige Zufahrt zum Kerngebiet ist in Verlängerung der Planstraße A vorgesehen. Hier soll daher ein Einfahrtsbereich festgesetzt werden. Weitere Zufahrten für Fahrzeuge zum Kerngebiet sind damit ausgeschlossen. Eine attraktive Nutzung des westlich gelegenen Zugangsbereiches wird so gewähr- leistet, da eine Störung durch Kraftfahrzeugverkehr ausgeschlossen ist.
Hotel :Roter Faden: Firmenrepräsentanzen
Art und das Maß der baulichen Nutzung
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