Stellungnahme – B_Plan 7-37 Ba
Um eine Übersicht herzustellen die dann auch jeder versteht, werden alle Gebietsfarben aus dem Flächennutzungsplan übernommen.
Es bleiben dann zwei Möglichkeiten übrig,
- gültige Bebauungspläne und
- Flächen die geändert übertragen werden.
Mit der Begründung der Änderung wäre dann der Betrachter in der Lage den Vorgang zu verstehen und der Geltungsbereich wäre mit allen übertragenen Gebieten verständlich.
Ein Spielplatz muss im Wohngebiet liegen und nicht in einem Mischgebiet.
Der B-Plan 7-37 Ba ist ungültig, weil er mit den ausgesuchten Funktionsflächen nicht die reale Situation widerspiegelt und damit nicht plausibel ist.
Der B-Plan 7-37 Ba ist ungültig, weil er Bebauungspläne überschreibt, die nicht aufgehoben wurden.
Der B-Plan 7-37 Ba ist ungültig, weil ohne Betrachtung jedes einzelnen Grundstückes, mit der Farbrolle umgewidmet wird, ein Vorgang der nicht umkehrbar ist.
Der B-Plan 7-37 Ba ist ungültig, weil Schöneberg zu einem Gewerbegebiet wird.
Der B-Plan 7-37 Ba ist ungültig, weil das soziale Gefüge der Bewohner damit verändert wird.
Der B-Plan 7-37 Ba ist ungültig, weil bestehende Gemeinbedarfsgebiete in Mischgebiete umgewidmet werden.
Der B-Plan 7-37 Ba ist ungültig, weil der Geltungsbereich einen Teil eines zweiten Bebauungsplanes überschreibt.
Der B-Plan 7-37 Ba ist ungültig, weil Gemeinbedarfsgebiete nicht dargestellt sind.
Der B-Plan 7-37 Ba ist ungültig, weil das Gemeinbedarfsgebiet in der Ebersstrasse vor der Schule, ausgespart wurde.
Der B-Plan 7-37 Ba ist ungültig, weil ein Parkstreifen in der Ebersstrasse in ein Mischgebiet umgewidmet werden soll.
Der B-Plan 7-37 Ba ist ungültig, weil
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