04.2.1 Verhältnisse → Gesellschaftspool
Gesellschaftspool – Verträge
Es gibt etliche Verträge zwischen dem Bezirk Schöneberg und wechselnden Gesellschaften aus einem vom Bauherrn vertretenen Gesellschaftspool, die das Verfahren weder vereinfachen noch verständlicher, also durchsichtiger machen. Als letzter bekannter Vertrag gilt der so genante „Städtebauliche Vertrag“.
Der Name “EUREF“ spielt zwar werbewirksam eine gewisse öffentliche Rolle, gleichwohl erscheint er in rechtlich-relevanten zusammenhängen nicht.
Gegründet als AG, Aktiengesellschaft gehört sie dem og. Pool an. (EUREF AG und KONZEPTplus AG haben Anfang 2010 fusioniert)
Entgegen einer Veröffentlichung ist die EUREF bisher nicht als Vertragspartner des Bezirkes in Erscheinung getreten. Im Zusammenhang mit dem B-Plan 7-29 ist weder die EUREF eine Verpflichtung eingegangen, noch gibt es Festlegungen des „Konzeptes der EUREF“. Der Mieter „UNI“ hat keinerlei Einfluss auf den B-Plan 7-29.
Geprägt als Euref-Institut mit einer, als Zugpferd fungierenden „Energie-Uni“, hatte sie in ihrer Vorbereitungszeit einige absondere Phasen durchlaufen die zu einer zweiten Neugründung führten.
Nachdem verkündet wurde das bereits 2008 Vorlesungen gehalten werden sollten, ist sie nun für 5 Jahre auf Eis gelegt worden.
Idee:
„Ansiedlung von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit dem Schwerpunkt ‘Energie’ (als) beabsichtigt“
Die „Idee“ des Projektes kommt vom Bauherrn, der sie den Bezirksvertretern bekannt gab.
Der Bezirk gibt einen Bebauungsplan heraus, B-Plan 7-29. Vertragsgemäss erarbeitet vom Bauherrn.
Die „EUREF“ gibt eine Webseite heraus, die jedoch erst ab August 2008 einen öffentlichen Zugang erhält. Sie dient der marketingorientierten Werbung für das Projekt, obwohl Daten und Pläne nur andeutungsweise dargestellt werden, werden Pressemeldungen veröffentlicht die, die Berliner Zeitungen, scheinbar auf Befehl hin, wörtlich zur gleichen Zeit abdrucken und ihrer seits veröffentlicht.
Wesentlich detaillierter referierte der Baustadtrat des Bezirkes Bernd Krömer als Gastredner zusammen mit dem Bauherrn auf einer CDU-Schöneberger Veranstaltung zur Information und in einem Beitrag des CDU-Lichtenrade-Informationsblattes zu dem Projekt, mit der Überschrift „Die neue Zierde Schönebergs – das Europäische Energie Forum EUREF“.
Die vom Bürger unter demokratischen Gesichtspunkten erachteten und freien Bereiche wie: Öffentliche Presse, Politik, Gesetzgebung, Hoheitspflicht des Amtes und der Privaten Wirtschaft, erweisen sich im vorliegenden Fall, in undurchsichtiger Weise miteinander verwoben als Unfrei.
Damit obliegt dem Bauherrn über alle Bereiche hinweg, mit einem minoren Anteil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die alleinige Kontrolle.






[...] weiter,… 52.480378 13.359730 Beschlagwortet mit:Damit ist seine Einflussnahme nicht von der Hand zu weisen- ein Interessenkonflikt vorprogrammiert und der Korruptionsverdacht geboren, Verflechtungen [...]
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[...] Gesellschaftspool-vertreten vom Bauherrn, Verträge-unterzeichnet vom Bauherrn. [...]
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[...] 3.2.1 Kontrollierte Verhältnisse → Verträge [...]
[...] Gesellschaftspool-vertreten vom Bauherrn, Verträge-unterzeichnet vom Bauherrn. 52.480378 13.359730 Beschlagwortet mit:Bauherr [...]
[...] erscheint als Gesellschaftspool-Vertreter, unter deren Legitimation er Verträge abschliesst [...]
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